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Rainbow Tours

  Wir grüßen von hier aus den ehemaligen Geschäftsführer der A. S. Reiseveranstaltungs GmbH in Hamburg, der sich mit seinen Initialen in der Firmenbezeichnung verewigen wollte, und eine seiner tüchtigen Mitarbeiterinnen! War ein toller Aprilscherz, der mit uns von diesem Reiseverein veranstaltet wurde - ein teurer Aprilscherz übler Güte! Doch lesen Sie selbst:

Hier nun unser Erlebnis mit der A.S. Reiseveranstaltungs GmbH Hamburg (A. S. – Initialen des ehemaligen Geschäftsführers), eigentlich mehr bekannt unter dem Namen Rainbow Tours, doch möchten wir diese Bezeichnung meiden, wurde uns doch anstelle der in allen Farben schillernden Goldenen Stadt Prag durch o.g. Unternehmen ein trübes unvergessliches Ostern 1999 und ein an Veralberung grenzender Schriftwechsel aus Hamburg präsentiert.
In kurzen Anstrichen die Fakten:
Kauf einer Wochenendreise für zwei Personen über ein Magdeburger Reisebüro beim Reiseveranstalter A.S. Reiseveranstaltungs GmbH Hamburg zum Gesamtpreis von 614,- DM.
Entsprechend zugesandter Reiseunterlagen haben wir uns am 1999-04-01 um ca. 22.00 Uhr rechtzeitig am vereinbarten Abfahrtort eingefunden. Dort haben wir bis zum 1999-04-02, 1.35 Uhr, d.h. weit über dreieinhalb Stunden, ausgeharrt - der Bus des Reiseunternehmens ist nicht gekommen! Nachdem uns über die telefonische Hotline keine außer gewöhnlichen Fälle gemeldet wurden, sind wir mit dem Gedanken, dass man uns wohl vergessen hat, entnervt nach Hause zurückgekehrt.
Diese Situation schildernd haben wir uns erst fernmündlich und dann schriftlich an den Reiseveranstalter gewandt, um die Situation zu klären, und um unseren Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Dem Schreiben haben wir Kopien des gesamten Vorganges beigefügt (Fahrkarten, Reisebenachrichtigungen usw.). Nach wenigen Tagen dann wurden wir aufgefordert, die Originalbelege und eine Unterschrift meiner Ehefrau zuzusenden, die angeblich für Auszahlungszwecke notwendig seien. Was man nicht so alles tut, wenn man freundlich dazu aufgefordert wird! Aber es kommt ja noch:
Genau vier Tage später dann ein Brief vom Reiseveranstalter, dass man den Verlust des Schriftverkehres mit uns aufgrund eines internen Umzuges bedauert, und uns nach einer sechszeiligen Schilderung der "Gründe" des Verlustes und der "Suche nach einem Karton" (gemeint ist die Suche nach dem Schriftverkehr) bat, den gesamten Schriftverkehr nochmals zuzusenden, um nun wiederum zügig weiterarbeiten zu können. Das war schon fast die Krönung. Aber, was man nicht so alles tut, wenn man freundlich dazu aufgefordert wird! Aber es kommt ja noch:
Irgendwann - es waren so schon 14 Tage vergangen - behauptete dann der Reiseveranstalter, der Bus sei am 1999-04-02 um 4.00 Uhr in Berlin eingetroffen, hätte (war oder hätte?) also gegen 2.00 Uhr in Magdeburg gewesen sein müssen. Bis dahin hätten wir nach irgendwelchen Paragraphen (gemeint ist der § 174 BGB, der für diesen Fall nicht zutrifft) ausharren müssen. Da wir nicht bis zu diesem Zeitpunkt gewartet haben (wir waren 25 Minuten "zu schnell" - man beachte diese Spitzfindigkeiten nach weit über einem Monat Schriftverkehr!), hätten wir deshalb auch keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückerstattung des für die Reise gezahlten Betrages. Außerdem hätte man vordem rechtzeitig alle Reiseteilnehmer vor Reiseantritt über eine Verspätung informiert (telefonische Auskunft einer gewissen Mitarbeiterin des reiseveranstalters gegenüber dem Reisebüro in Magdeburg, die niemals bestätigt werden konnte). Lügen, Lügen und nochmals Lügen!
Bis zum heutigen Tage weigert man sich, über irgendwelche außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit der genannten Reise usw. zu informieren, und unsere Forderung nach Zusendung einer Kopie des Fahrtenschreibers, der den genannten Zeitplan betätigen könnte, wird vehement ignoriert, ebenso unsere Forderung nach Stellungnahme zu wissentlichen Fehl- und Falschinformationen.

Anstelle wahre und aufrichtige Kulanz zu zeigen, wollte man uns zuerst mit zwei Gutscheinen zu je 50,- DM "beruhigen", dann, nach Zusendung eines Vollstreckungsbescheides zum Mahnbescheid über 721,82 DM durch uns, der vom Reiseveranstalter in Hamburg zurückgewiesen wurde, erhielten wir prompt "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" einen Gutschein "Reiseziel 614,-". Möglicherweise waren mit der Zahl 614,- Preise, Kosten oder ähnliches gemeint, vielleicht in Euro, DM, Dollar, Rubel, Tschechischen Kronen oder auch sehr wahrscheinlich in Spielgeldeinheiten für unser hauseigenes Monopoly-Spiel, denn so sah auch dieser Gutschein aus.
Einen weiteren Gutschein erhielten wir kurz später ohne Anschreiben, jetzt nun schon mit zwei Buchstaben mehr, nämlich "Reiseziel DM 614,-", sehr konkret, oder?

Darauf haben wir „großzügig“ verzichtet, denn nach diesen Erlebnissen wollten wir nicht irgendwann durch Herrn A. S. Jünger in London im Regen stehen gelassen werden.